Datenschutz-Grundverordnung - Musterbeispiel für Verein mit oder ohne e.V.

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Bis heute wissen viele Gehörlosenvereine und Gehörlosen-Sportvereine nicht über Datenschutz-Grundverordnung (Abkürzung: DSGVO) für Verein, weil sie sehr kommunikationsbehindert sind! Was ist erlaubt und was nicht? Ohne Datenschutz-Grundverordnung auf der Vereinshomepage muss der Verein eine hohe Strafe bezahlen! Das ist eine Abmahngefahr!

 

Es gibt 3 Möglichkeiten für Datenschutz-Grundverordnung (Abkürzung: DSGVO) für Verein mit oder ohne e.V., wo es für Verein passt. Eine andere DSGVO gibt es auch, weil es zu kompliziert und zu viel ist! Ich schreibe 3 einfache Musterbeispiele auf, weil die hörgeschädigte Menschen über DSGVO besser verstehen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich dir gerne zur Verfügung. Ist das klar, was ich geschrieben habe?

 

Der Gesetzgeber definiert in der DSGVO gemäß Artikel 13, welche Informationspflichten für Webseitenbetreiber gelten.

  

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten dann verpflichtend, wenn “mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.”

 

Wenn der Verein einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, dann muss der Verein bis zu 200 Euro pro Stunde bezahlen. Eine Beratung und Bearbeitung für Vereinshomepage sind kostenpflichtig!

 

Alle Musterbeispiele von mir können nicht geändert werden, weil der Webmaster (Firma oder Rechtsanwalt) die Datenschutz-Grundverordnung auf der Homepage jedes Jahr neu geändert hat! Die Teile sind leider kostenpflichtig! Alle Muster-Datenschutzerklärungen von der Webmaster sind automatisch aktualisieren! Das heißt, dass ich nicht alles korrigieren muss!

 

1. Musterbeispiel  oder  2. Musterbeispiel  oder  3. Musterbeispiel